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   VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853   

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VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853 (https://dejure.org/2011,65957)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853 (https://dejure.org/2011,65957)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - AN 5 K 10.01853 (https://dejure.org/2011,65957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Die Berechtigung einer Gemeinde zum Erlass eines Taubenfütterungsverbots ist auch nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz als Staatszielbestimmung gegeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 475/02

    Verweigerung eines Teils der Steuerzahlung aus Gewissensgründen

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853
    Die von Art. 4 Abs. 1 GG erfasste Gewissensfreiheit umfasst dabei nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.05.2007, 2 BvR 475/02 - Juris -).
  • VGH Bayern, 20.01.1997 - 24 NE 96.3632
    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853
    Es kann dahinstehen, welche Materialien durch die Verkotung von Tauben in ihrer Substanz beeinträchtigt werden, da auch ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens gerichtsbekannt ist, dass eine größere Anzahl von Tauben jedenfalls zu nicht hinnehmbaren starken Verschmutzungen der Gehwege, Straßen und Gebäude und damit auch zu persönlichen Beeinträchtigungen von Menschen führen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.01.1997, 24 NE 96.3632 m.w.N. - Juris -).
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853
    Der Schutzbereich des Grundrechts ist berührt, wenn eine ernste sittliche, das heißt an den Kategorien von "gut" und "böse" orientierte Entscheidung in Rede steht, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfGE, Beschluss vom 21.12.1960, 1 BvL 21/60 - Juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853
    Ungeachtet von Substanzschäden fallen jedenfalls Reinigungskosten an, damit die durch eine Ekel erregende Kotschicht verunstalteten Gebäude wieder ästhetischen Anforderungen genügen und so auch ihren wirtschaftlichen Wert behalten (VGH BW, Urteil vom 27.09.2005, 1 S 261/05 - Juris -).
  • VG Düsseldorf, 04.05.2011 - 18 K 1622/11

    Taubenfütterungsverbot der Stadt Langenfeld bestätigt

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853
    Im Übrigen bestehen an der grundsätzlichen Berechtigung einer Gemeinde, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf der Grundlage der ordnungsbehördlichen Verordnungsermächtigung (Art. 16 LStVG) ein Taubenfütterungsverbot zu erlassen und dadurch die allgemeine Handlungsfreiheit einzuschränken, auch nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz als Staatszielbestimmung keine Bedenken (vgl. VG Düsseldorf, U. v. 04.05.2011, Az. 18 K 1622/11, - Juris -).
  • VerfGH Bayern, 09.11.2004 - 5-VII-03

    Taubenfütterungsverbot mit der Bayerischen Verfassung vereinbar

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853
    Die Taubenfütterungsverbotsverordnung beruht auf einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigung (Art. 16 LStVG) und hält sich, wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 9. November 2004 (Az. Vf. 5-VII-03, BayVBl. 2005, 172) festgestellt hat, in deren Rahmen.
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853
    Bei der gebotenen Güter- und Interessenabwägung ist es gerechtfertigt, dem Schutz der Bürger vor Belästigung durch Verunreinigungen oder Schäden am Eigentum den Vorrang vor dem Interesse des Tierliebhabers zu geben (BayVerfG a.a.O; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 23.05.1980, 2 BvR 854/79 - Juris -).
  • BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97

    Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853
    Es kann dahinstehen, ob es überhaupt eine Verpflichtung gibt, wild lebende Tiere zu füttern, weil es "auf der Hand liegt, dass dem Schutzgut der menschlichen Gesundheit ein höherer Rang zukommt als dem Tierschutz und dass deshalb die Abwehr von Gefahren, die der menschlichen Gesundheit von bestimmten Tieren drohen, einen vernünftiger Grund für Maßnahmen sein kann, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden bei diesen Tieren verbunden sind" (BVerwG, Beschluss vom 24.10.1997, 3 BN 1/97 - Juris - zur Frage der Taubenplage).
  • OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Dass auch nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz die Gemeinden befugt sind, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der geltenden Ermächtigungsgrundlagen entsprechende Gefahrenabwehrverordnungen zu erlassen, die auch ein Taubenfütterungsverbot zum Inhalt haben, ist überdies inzwischen hinreichend geklärt (VGH BW, a.a.O.; BayVerfGH NuR 2005, 388 f.; OLG Saarbrücken VRS 106, 389, 392, OLG Hamm a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2011, Az. 18 K 1622/11, - Juris - VG Arnsbach, Urteil v. 14.07.2011, Az. AN 5 K 10.01853 - juris -).
  • OLG Koblenz, 02.11.2012 - 1 SsBs 105/12

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

    Dass auch nach Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz die Gemeinden befugt sind, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der geltenden Ermächtigungsgrundlagen entsprechende Gefahrenabwehrverordnungen zu erlassen, die auch ein Taubenfütterungsverbot zum Inhalt haben, ist überdies inzwischen hinreichend geklärt (VGH BW, a.a.O.; BayVerfGH NuR 2005, 388 f.; OLG Saarbrücken VRS 106, 389, 392, OLG Hamm a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2011, Az. 18 K 1622/11, - Juris - VG Arnsbach, Urteil v. 14.07.2011, Az. AN 5 K 10.01853 - juris -).
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